Gelber Mehlwurm als neuartiges Lebensmittel zugelassen

Der gelbe Mehlwurm hat als erstes Insekt im Rahmen der europäischen Novel-Food-Verordnung eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel erhalten. Sind Speiseinsekten jetzt auf dem Vormarsch?

Dem gelben Mehlwurm ist die Ehre zu teil geworden, dass er als erstes Insekt eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel in Europa erhält. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten halten das neuartige Lebensmittel grundsätzlich für sicher. Die getrocknete Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor darf als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Zudem kann sie als Zutat bis zu einem Anteil von zehn Prozent in verschiedenen Lebensmitteln, zum Beispiel Nudeln oder Keksen, eingesetzt werden. 

Insekten als Lebensmittel der Zukunft?

Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt es schätzungsweise 1.900 essbare Insektenarten weltweit. Inwieweit sie sich tatsächlich in unserem Kulturkreis als Mahlzeit durchsetzen werden, bleibt nach wie vor abzuwarten und ist sicher auch von der Darreichungsform abhängig. Die Hemmschwelle, verarbeitetes Insektenmehl zu essen ist beispielsweise wesentlich niedriger als bei einer frittierten Grille. Insekten sind in der Regel proteinreich, gelten als gute Quelle für die essentiellen mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäuren und sind reich an B-Vitaminen und Mineralstoffen. Sie stellen damit eine alternative Proteinquelle dar. Außerdem können Insekten in Sachen Nachhaltigkeit punkten, da ihr essbarer Anteil mit ca. 80 Prozent höher liegt als der von Nutztieren wie Rinder oder Schweinen. Zudem brauchen sie weniger Platz, Futter und Wasser. Als kritisch wird jedoch die Betriebstemperatur angesehen, die in den meisten Fällen für die Zuchtanlagen benötigt wird, denn gerade hierzulande müssten die Zuchtanlagen in den kalten Monaten ständig beheizt werden.

Allergiker sollten zurückhaltend sein

Generell sollten Allergiker beim Verzehr von Insekten vorsichtig sein. Denn wer allergisch auf Krebstiere oder Hausstaubmilben reagiert, kann eine solche Reaktion auch bei Insekten zeigen. „Der Verzehr des gelben Mehlwurms kann bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen“, erklärt auch Dr. Georg Schreiber vom BVL. Das Etikett muss daher auch einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaubmilben tragen.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen der Novel-Food-Verordnung auf lebensmittelverband.de.

Haupt-Artikelbild (oben): Christine – stock.adobe.com

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