Die Debatte um die rituelle Schlachtung durch Schächten entzündet sich regelmäßig aufs Neue. lebensmittelmagazin.de wirft einen Blick auf die Positionen zwischen Verfassungsrecht, Religionsfreiheit und Tierwohl.
Im Zweifel für den Glauben? Im Schlussantrag des Rechtsgutachters Gerard Hogan kommt dieser just diese Woche zum Schluss, dass die rituelle Schlachtung ohne Betäubung, das Schächten, als Lebensmittelgebot im Judentum und Islam durch die im EU-Recht verankerte Religionsfreiheit legitimiert sei und damit auch über dem Wohl des Tieres stünde. Im vergangenen Jahr kam der Europäische Gerichtshof zum Schluss, dass sich Bio-Zertifizierung und Schächten einander ausschließen.
Halal, eine Gebrauchsanweisung
„Halal-Schlachtung bedeutet das Töten von allen Tieren, außer Schweinen und Raubtieren (sowie Verzicht auf Aas und Blut), unter der Berufung auf Gott, mittels des Durchtrennens der Halsschlagadern so wie Luft- und Speiseröhre durch einen Messerschnitt, dabei vergehen zwei bis drei Minuten“, erklärt Harun Şimşek. Erist Lebensmittelingenieur und Halal-Berater in Deutschland und der Türkei. „Das Blut soll vergossen werden und den Körper verlassen, das Tier darf zuvor nicht tot sein. Das Schlachten selbst geschieht unter Ausschluss der Artgenossen, die dies weder hören noch sehen sollen“, so der Experte.
Der Ritus könne im Notfall auch von Anhängern anderer Buchreligionen durchgeführt werden. Koschere Schlachtung sei weitestgehend gleich, die Berufung auf Gott sei nur länger und für diese sei eine mehrjährige Ausbildung von Nöten. Im Islam sei jedem Muslim das Schlachten erlaubt, „was zum Wohl der Tiere aber den Fachleuten überlassen wird“, ergänzt Harun Şimşek.
Das Ritual der Halal-Schlachtung gehe zurück auf Abraham, der auf diese Weise ein Lamm anstelle seines Sohnes Isaak opferte. Und hier ist auch ein wichtiger Punkt für ihn: Vielfach werde die Betäubung vor dem Schächten gefordert, um den Tieren Leid zu ersparen. Diese sei aber in der abrahamitischen Tradition nicht vorgesehen. „Außerdem fließt das Blut so nicht richtig ab, was ausschlaggebend für halal ist. Ein großes Problem ist auch die Tatsache, dass nicht gewährleistet ist, dass die Tiere nicht schon durch die Betäubung sterben.“
Wenn nicht so, dann anders
Für den deutschen Rechtsstaat ist dies problematisch, da hier ein Konflikt mit dem Tierwohl gesehen wird. „Und was ist die Konsequenz? Tonnenweise wird unbetäubtes Halal-Rindfleisch aus Polen, Halal-Lamm aus Großbritannien und Irland, und Halal-Geflügel aus Frankreich importiert – Fleisch, das aus Deutschland stammen könnte“, gibt der Lebensmittelingenieur zu Bedenken. In Deutschland gebe es mehr als 3.000 muslimische Metzger, aber kaum einen Schlachthof. Dafür werden oft tageweise die Räumlichkeiten von Schlachthöfen angemietet.
Eine Kennzeichnung des Tierwohls, wie ein Tierwohllabel beim Fleischangebot aus nicht-ritueller Schlachtung, ist daher nicht möglich. „Selbstverständlich achten Muslime auf die artgerechte Aufzucht, zu der es auch Regeln gibt.“ Kontrollmöglichkeiten gibt es für die Verbraucher:innen kaum. „Das basiert auf Vertrauensbasis zum Schlachter. Sollte man beim Kochen oder Braten beispielsweise feststellen, dass das zähe Fleisch von einem überalterten Tier stammt, gibt man dem entsprechendes Feedback. Auch die islamischen Verbände geben Empfehlungen für Firmen“, erklärt Harun Şimşek.
Mit zweierlei Maß
Dr. Heike Baranzke ist Lehrbeauftragte für systematische Theologie mit Schwerpunkt auf Tierethik an der Bergischen Universität Wuppertal. Sie kritisiert den Diskurs zwischen Tierschützern und Schächten: „Es wird nicht zwischen idealer und realer Situation differenziert. Aus den alttestamentlichen beziehungsweise jüdischen Quellen zu koscheren Speisen und Schlachtung, auf die sich ja auch die islamische Halal-Schlachtung bezieht, geht ein sehr hohes Ethos, also Ehrfurcht gegenüber dem Lebewesen hervor. Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass bei der konventionellen Schlachtung unter Akkordbedingung die Betäubung nicht immer gewährleistet ist.“
Die Überstellung der Religionsfreiheit gegenüber dem Tierwohl erklärt sie so: „Neben Umwelt- und Naturschutz gehört der Tierschutz zu den objektiven Staatszielen. Dabei bedeutet der Tierschutz allerdings kein subjektives Recht, anders als die Religionsfreiheit, die zu den subjektiven Rechten jedes Menschen gehört. Trotzdem bedeutet dies für den Tierschutz, dass er durch diesen Status überhaupt erst bei der Güterabwägung in verfassungsrechtlichen Konflikten in Betracht kommt.“
Lehren aus der Vergangenheit?
Ein weiterer Aspekt ist für sie grundlegend für Diskurs auf Augenhöhe zwischen den Positionen: ein politisches Bewusstsein bei sich abzeichnender Geschichtsvergessenheit. Antischächtgesetze gehörten zum Antijudaismus der nationalsozialistischen Herrschaft. „Und auch heute noch findet man Fremdenfeindlichkeit im Gewand des Tierschutzes“, bemerkt die Theologin. Unter diesem Aspekt sei Tierschutz im Judentum bis heute traumatisiert.
„Allerdings finden Sie im amerikanischen Judentum eine Öko-Kaschrut-Bewegung, die sich mit der Frage auseinandersetzt, was koscher heute bedeutet“, sagt Heike Baranzke. Ebenso begeisterte sie die junge Generation in der Türkei, die sich stark für den Tierschutz engagiert.
Schächten unter Betäubung?
Kritik an islamischer Argumentation bleibt sie dennoch nicht schuldig: „Bei der Begründung, dass Abraham eben auch keine Betäubung beim Opfern des Lamms eingesetzt habe, kann man nur darauf verweisen, dass es Betäubungsmittel erst seit dem 19. Jahrhundert gibt. Dann müsste man auch auf die übrigen technischen Errungenschaften konsequenterweise verzichten.“
Sie begrüßt die Bewegung hin zur Betäubung vor dem Schächten, „ich sehe aber auch die Gewissensfreiheit bei der Befürchtung, durch Betäubung gegen streng religiöse Vorschriften zu verstoßen. Es gibt viele gute Gründe, weniger Fleisch zu essen und dadurch die Bedingungen von Haltung und Schlachtung maßgeblich zu verbessern“, sagt die Theologin Dr. Heike Baranzke
Bio und halal
Yusuf Turna ist Geschäftsführer von Josef’s Bio, ein Onlinefachhandel für bio-zertifiziertes Halal-Fleisch sowie ein EU-zugelassener Zerlegebetrieb, bei dem die Tiere vor dem Schächten betäubt werden. „Wir machen Hofschlachtung, bei Geflügel bedeutet das ungefähr 800 Tiere am Tag“, so Turna. Zum Vergleich: Größere Schlachtbetriebe für konventionelles Fleisch aus nicht-ritueller Schlachtung schlachten mitunter das zwanzigfache. „Rinder schlachten wir weniger als 100 Tiere am Tag und das nur zweimal die Woche. Die Tiere werden von den Bauern eigenständig hingeführt, sodass der Stresspegel niedrig bleibt.“
Eine Frage der Technik
Die Halal-Befürchtungen bezüglich der Betäubung kann Yusuf Turna ebenfalls zerstreuen: „Es gibt für jede Tierart einen gewissen zeitlichen Turnus, der einzuhalten ist. Bei Geflügel bedeutet das beispielsweise 3 Sekunden mit der Elektrozange, was die Betäubung der Tiere garantiert, aber gleichzeitig auch das Mindestmaß darstellt, damit das Tier nicht vorzeitig stirbt. Neben der Elektrozange gibt es für Geflügel die Gasbetäubung und das Elektrobaden. Lämmer werden entweder durch den Bolzenschuss oder die Elektrozange betäubt und Rinder nur durch den Bolzenschuss.“
Etwaige Beeinträchtigungen des Schächtens nach der Betäubung kann der gelernte Schlachter ebenfalls relativieren: „Der Tod durch Ausbluten dauert dadurch 45 statt 30 Sekunden beim betäubten Tier.“ Und er fügt hinzu: „Dessen sollten sich Traditionalisten bewusst sein: Eine nicht ordnungsgemäße Schächtung ohne Betäubung bedeutet für das Tier größte Qualen.“ 1999 hätte sich der Fatwarat in Saudi-Arabien, einhellig mit Ausnahme von Marokko, für die betäubte Schächtung zur Halal-Schlachtung ausgesprochen.
Kontrolle der Zertifizierung
Problematisch sei für ihn, das „halal“ nicht geschützt ist. Der Halal-Zertifizierer kontrolliert dreimal im Jahr, einmal davon unangemeldet. „Das bedeutet trotzdem, dass er eine Stunde vorher anruft, das würde im Zweifelsfall für schwarze Schafe reichen“, gib der Geschäftsführer zu bedenken. Bei ihm seien alle Mitglieder der gesamten Kette aus der Region, vom Landwirt bis zum Schlachtarbeiter.
Yusuf Turna ist nicht nur von seinem Konzept, sondern auch von der Qualität seines zertifizierten Fleischangebots überzeugt: „Es entspricht qualitativ US Prime Meat und natürlich bieten wir auch deutsches Wagyu Beef an.“
Ich bin Tierschutzinspektor Asalet Sancakdaroglu
Nach islamischen Regeln, man kann schon ein Tier erst mit einem Bolzenschussgärt betäuben und dann schlachten, auch wenn das Tier beim Betäuben gerade gestorben ist. Den, das Betäuben ist ein Teil des Schlachtens ist. Bolzenschussgeräte werden in der Türkei schon verwendet.
In Europa geht es in erste Linie nicht um das Tier, sondern um den wirtschaftlichen Anteil des Gewinns. Wenn man durchsetzt, dass betäubte Tiere nach Religion nicht essbar sind, dann hat man ein eigene Wirtschaftsarena. In Koran steht, (Al Maida 3) Wenn ein Tier durch einen schlag gestorben ist, und du hast ihn rechtzeitig geschlachtet, dann ist es Halal. Rechtzeitig ist, vor dem Vergammeln. Denn in Maidah 4 ist geschrieben, „Halal bedeutet, gesunde, saubere Nahrung.“
Die Menschen, die über das Tier leid geldverdienen, sagen aber, „rechtzeitig bedeutet, vor dem Toteintritt.“ Ein in Koran als tot gekennzeichnete Tier kanns du gar nicht vor dem Toteintritt schlachten. Das ist nicht möglich. Sie interpretieren das deshalb so, damit sie gegen Bolzenschussbetäubung stehen und ihre Wirtschaftslage sichern können.
Es gibt in islamische Welt sehr viele sehr viele gelehrte, die den Bolzenschussschlacht befürworten.
Ich selbst arbeite an der Sache und versuche das Tier leid zu mindern. Unter mein Name Sancakdaroglu finden Sie sehr viele Filme über die Bolzenschuss Schlachten in der Türkei. Darüber habe ich öfters in Veterinär Fakultäten Seminare gegeben.
Es muss ein Gesetz in Deutschland gemacht werden, dass auch keine Unbetäubt geschlachteten Tiere auch EU-Länder nach Deutschland importiert werden darf. Bitte sehen Sie dieses Video in YouTube an
Sancakdaroglu 013 da werden Sie sehen, dass sogar die sehr religiösen Imams für Bolzenschuss Betäubung sind.