Tofu-Burger und Tofu-Wurst

Namen von Fleischalternativen: Vegetarische Salami? Vegane Currywurst?

Die Bezeichnung „Vegetarische Salami“ gehört bald der Vergangenheit an. „Vegane Currywurst“ hingegen geht. Das sagen die neuen Leitsätzen, die die Lebensmittelbuch-Kommission veröffentlicht hat. Die Wirtschaft sieht Herausforderungen.

Kurz vor Weihnachten hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), die Leitsätze für die Beschaffenheit und Bezeichnung von Lebensmitteln erarbeitet, ebensolche „für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ veröffentlicht.

Welche Namen für Vegetarisches und Veganes?

Zu den Bezeichnungen für vegetarische und vegane Lebensmittel sagen die Leitsätze konkret:

  • dass Bezeichnungen, die in Anlehnung an spezielle gewachsene Fleischteilstücke wie „Schinken“ erfolgen, künftig nicht mehr verwendet werden sollen,
  • dass Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene Fleischstücke wie beispielsweise „Schnitzel“ und in Anlehung an Lebensmittel aus zerkleinertem Fleisch wie „Frikadellen“ verwendet werden können,
  • dass Bezeichnungen für Kategorien von Wurstwaren, z. B. „Streichwurst“ oder „Bratwurst“ weiterhin üblich sind,
  • dass Bezeichnungen für spezifische Wurstwaren wie „Lyoner“, „Salami“, „Leberwurst“ wiederum zukünftig nicht mehr verwendet werden sollten und wenn, dann nur in beschreibender Form wie „Typ Salami“ oder „nach Art Salami“.

Wichtig ist bei der Beurteilung, dass bei den so bezeichneten Produkten laut Leitsätzen eine weitgehende oder zumindest hinreichende sensorische Ähnlichkeit zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs besteht, insbesondere in Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz. Die Leitsätze geben ausschließlich Hinweise zur Kennzeichnung solcher Lebensmittel, sie enthalten keine neuen Anforderungen an die Zusammensetzung veganer oder vegetarischer Lebensmittel. 

Herausforderung für Wirtschaft und Verbraucher

Laut Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft BLL werden die Leitsätzte zu einigen Herausforderungen für die produzierende Wirtschaft aber auch für die Verbraucher führen. Die Abstufungen – nach Grad der Ähnlichkeit von Fleischerzeugnissen und deren Analogen – seien bewusst gewählt, so Dr. Sieglinde Stähle, Wissenschaftliche Leitung beim BLL und für die Wirtschaft auch Mitglied in der DLMBK, „aber dennoch wird schon beim Lesen klar, dass die Unterscheidungen nicht auf Anhieb deutlich sind“. Aus diesem Grund sei das Konzept erklärungsbedürftig und hier müsse noch viel Informationsarbeit betrieben werden. Zum einen für die sehr heterogene Anbieterseite und die Hersteller, die wissen müssen, wie sie bestimmte Produkte künftig leitsatzkonform bezeichnen, zum anderen aber auch für die Kunden, die demnächst das „vegetarische Sojaerzeugnis nach Lyoner Art“ kaufen.“

BLL-Chef Christoph Minhoff verwies darauf, dass die Leitsätze als Kompromiss aus verschiedenen Positionen enstanden seien und nun Toleranz aller Seiten erfordere. Gegenüber der BILD sagte er:

„Filet bleibt Filet und Schnitzel bleibt Schnitzel – und die sind aus Fleisch. Aber auch Veganer haben natürlich ein Recht auf Currywurstgeschmack. Die gefundenen Kompromisse der Lebensmittelbuch-Kommission für die Bezeichnungen von Fleischersatzprodukten verlangen jetzt gegenseitige Toleranz“.

Christoph Minhoff, BLL, gegenüber BILD

Mit Informationen von: BLL, DLMBK, BMEL und BILD.
Beitragsfoto: pat_hastings – stock.adobe.com

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