Auf der Verpackung von Lebensmitteln gibt es Angaben zur Haltbarkeit, das ist allgemein bekannt. Aber was bedeuten diese Datumsangaben genau? Und muss ich Lebensmittel wegwerfen, wenn das Datum in der Vergangenheit liegt?
Wichtig ist, dass es zwei unterschiedliche Daten gibt: Das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein „Verfallsdatum“ oder „Ablaufdatum“, sondern die Garantie des Herstellers, dass die charakteristischen Produkteigenschaften – wie Farbe, Geruch, Geschmack und Nährwerte – bis zum angegebenen Zeitpunkt vorhanden sind.
Viele Lebensmittel sind auch nach Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar. Weil dann aber die „Garantie“ des Herstellers abgelaufen ist, müssen Verbraucher die Lebensmittel selbst prüfen. Ein untypischer Geruch, Veränderungen in Farbe und Konsistenz oder gar Schimmel sind Anzeichen dafür, dass ein Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden sollte. Verbraucher sollten sich auf ihre Sinne verlassen:
„Erst schauen, dann riechen und wenn man noch nicht sicher ist, dann auch schmecken“,
lautet die Empfehlung des Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL).
„mindestens haltbar bis…“
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf der Verpackung mit den Worten „mindestens haltbar bis …“ angegeben. Sind bestimmte Lagerungsbedingungen erforderlich, um die Haltbarkeit zu gewährleisten – z. B. die Einhaltung konkreter Temperaturen – so steht auf der Verpackung in Verbindung mit der Datumsangabe ein entsprechender Hinweis: „bei +5°C mindestens haltbar bis …“ oder „Kühl und trocken lagern.
„verbrauchen bis…“
Im Unterschied zum Mindesthaltbarkeitsdatum weist die Angabe „verbrauchen bis…“ auf ein Verbrauchsdatum hin. Dieses Datum wird anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums bei leicht verderblichen Waren angegeben, zum Beispiel bei Hackfleisch, rohen Würsten und Geflügel. Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, sollte das Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden.
Politik und Hersteller klären auf
„Elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland jährlich im Müll – sechs Prozent davon, weil ihr Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht oder überschritten ist“,
sagte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner in der letzten Woche bei der Vorstellung einer neuen Kampagne gegen Lebensmittelverschwendung.
In einer gemeinsamen Aktion mit dem Lebensmitteldiscounter Penny im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne“ will ihr Ministerium Verbraucher sensibilisieren. Dafür hat Penny Molkereiprodukte der Eigenmarke mit einem deutlichen Hinweis versehen, dass sie womöglich nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verzehrt werden können. So sieht das dann auf den Produktverpackungen aus:
MHD erklärt im Video
Auch weitere Organisationen der Lebensmittelwirtschaft klären über die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums auf. Im folgenden Video des Lebensmittelverbands werden das Datum – im Vergleich zum Verfallsdatum – nochmal genau erläutert:
Vielen Dank für die Aufklärung des Unterschieds zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum. Ich habe nicht gewusst, dass viele Lebensmittel nach Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar sind. Ich werde die Produkte riechen, bevor ich diese in den Mülleimer werfe.